Sonderpädagogisches Fördergutachten
Gemeinsam den richtigen Lernort finden
Jedes Kind lernt anders. Manche Kinder benötigen zeitweise oder dauerhaft besondere Unterstützung, um erfolgreich lernen und am Schulleben teilnehmen zu können. Ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, wird nicht spontan entschieden, sondern in einem geregelten Verfahren sorgfältig geprüft. Ziel ist immer, den Lernort zu finden, an dem sich das Kind bestmöglich entwickeln kann.
Ein sonderpädagogischer Förderbedarf beschreibt den Unterstützungsbedarf eines Kindes – nicht seine Grenzen.
Im Mittelpunkt stehen immer die individuellen Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten.

Die Entscheidung, ob das Kind an einer Förderschule oder Schwerpunktschule beschult wird, treffen die Eltern. Alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule haben einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf. Nach Abschluss des Überprüfungsverfahrens haben sich ihre Eltern bewusst für die Beschulung an einer Förderschule entschieden. Ebenso besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Beschulung an einer Schwerpunktschule. Welche Schulform für ein Kind die geeignete ist, hängt immer von den individuellen Bedürfnissen, den Fördermöglichkeiten und den gemeinsamen Gesprächen aller Beteiligten ab.

